Einfach und unkompliziert, indem Sie Sich entweder auf der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung anmelden oder sich direkt an ein Vorstandsmitglied wenden. Zur Anmeldung gehören eine namentliche Aufstellung aller Spieler, welche einem Verein angehören müssen sowie die Entrichtung der Startgebühr bis zum 30. Juni zur Teilnahme an der im September beginnenden Saison.
Nein! Laut Teilnahmebedingung muss jeder Spieler in einem Verein organisiert sein. In der Regel ist er über die Mitgliedschaft in seinem Verein versichert. Es wird empfohlen sich auch privat diesbezüglich abzusichern.
prinzipiell ja, Voraussetzung für die Teinahme am Spielbetrieb ist die Ausschreibung des Hallenfussballs in Ihrer gültigen Version. Je Staffel ist ein Mindestalter für noch aktive und passive Spieler festgelegt. In der Jugendliga ist die Regelung des Mindestalters aufgehoben.
Für ein unentschuldigtes Fernbleiben ist eine Strafe (die Höhe ist entsprechend Ausschreibung festgelegt) fällig. Erfolgt eine rechtzeitige Abmeldung (5 Tage vor Spielansetzung), so dass die gegnerische Mannschaft und der Schiedsrichter informiert werden können, wird in der Regel keine Strafe geltend gemacht (Wo kein Kläger, da kein Richter). Für das Spiel erfolgt eine Wertung.
Innerhalb des Punktspielbetriebes nicht. Er kann zur Saisonpause (Winterpause) in eine andere Mannschaft wechseln. Zur Teilnahme am Pokalwettbewerb ist der Spieler ebenfalls nur für eine Mannschaft spielberechtigt.
Mit der Abgabe des Spielformulares unterschreibt der jeweilige Mannschaftsverantwortliche für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Angaben und für die Kontrolle der Spielberechtigungen der gegnerischen Mannschaft. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits Zweifel zu den Angaben bestehen, dann sind diese vor Spielbeginn auf dem Formular zu dokumentieren. Weiterhin besteht innerhalb von 7 Tagen nach dem Spiel die Möglichkeit, schriftlich Protest (an den Vorstand unter Zahlungsnachweis der Protestgebühr) einzulegen.
Die Spielzeit für den Punktspielbetrieb beträgt 2 * 19 Minuten. Die Spielstärke einer Mannschaft ist 1 Torwart, 4 Feldspieler und eine beliebige Anzahl an Auswechselspielern. Die Mindestspielstärke liegt bei 1 Torwart und drei Feldspielern.
Hiefür gibt es 2 Möglichkeiten. Einerseits wurden die Torschützen nach dem Spiel nicht durch den Mannschaftverantwortlichen beim Schiedsrichter zur Eintragung auf dem Spielberichtsbogen angegeben oder anderseits fehlt die namentliche Mannschaftsmeldung, welche mit der Anmeldung abzugeben ist.