Wie geht’s im Hallenfußball weiter!
Laut §8 Absatz 1 der „Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, welche ab dem 20.04. bis 03.05.2020 in Kraft getreten ist, ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Die Verantwortlichen vom Spielbetrieb des Hallenfußball Breitensport Stendal haben sich daraufhin […]
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